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DOC-PLAN-04 · Erstellungshilfe

Plan / Programm – Awareness- und Schulungsprogramm zur digitalen operationalen Resilienz

Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung.

REGULATORISCHE BASIS

Warum steht das hier?

Die regulatorischen Quellen sind verbindliche Ausgangspunkte. Methoden und technische Hilfen darunter sind davon getrennt und keine zusätzlichen DORA-Pflichten.

KRITERIENKATALOG

Inhaltsverzeichnis mit Prüflogik

Jede Zeile kann zugleich als Kapitelvorschlag und als Prüfkriterium verwendet werden. Artikelangaben werden nur aus der verifizierten Mastermatrix übernommen; methodische Quellen sind als solche gekennzeichnet.
Rechtsquellen in den Kriterien stammen aus der verifizierten DORA-Mastermatrix. Wo eine Quelle mehrere Kapitel trägt, wird sie bewusst nicht künstlich auf einen einzelnen Absatz heruntergebrochen.
BSI-GEGENCHECK

Grundschutz++ als ergänzende BSI-Sicht

Die folgende Zuordnung ist keine zusätzliche DORA-Pflicht. Sie zeigt, welche Praktiken des neuen Grundschutz++ für dieses Dokument fachlich besonders relevant sind.

Quellenregel: Die BSI-Sicht wird gegengeprüft. Sichtbar bleibt sie nur als zusätzliche Umsetzungshilfe oder Sicherheitskonkretisierung. Für die Fachmethode bleibt eine originärere Quelle – z. B. ITIL für Incident oder Change – vorrangig.
DIREKT NUTZBAR

Als Prüfprompt verwenden

Prüfe das bereitgestellte Dokument oder Produkt gegen den Kriterienkatalog DOC-PLAN-04. Nenne je Kriterium Fundstelle bzw. Nachweis und bewerte: erfüllt, teilweise erfüllt, nicht nachgewiesen oder nicht erfüllt. Trenne regulatorische Lücken klar von methodischen Verbesserungsvorschlägen.
PRÜFLOGIK

Vom Inhaltsverzeichnis zum prüfbaren Kriterium

Die folgenden Prüfkriterien sind Evidence-Ableitungen. Sie helfen bei Dokument-, Produkt- und Dienstleisterprüfungen, sind aber keine zusätzlichen DORA-Pflichten.

01

Zielgruppen

Für „Zielgruppen“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
02

Inhalte

Für „Inhalte“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
03

Frequenzen

Für „Frequenzen“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
04

Leitungsorgan

Für „Leitungsorgan“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
05

relevante Drittdienstleister

Für „relevante Drittdienstleister“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Vertrag/Anlage, Due-Diligence-Unterlagen, Leistungs-/Kontrollnachweise und Review.
06

Nachweise

Für „Nachweise“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.