Regulatory›DORA›Dokumentation›Erstellungshilfen nutzen
Ebene 2 · Regulatory · Arbeitshilfe

Mit den Erstellungshilfen arbeiten

Das Inhaltsverzeichnis ist zugleich Kriterienkatalog. Dieselbe Struktur kann beim Erstellen, Prüfen, Beschaffen und bei der Auditvorbereitung verwendet werden.

EIN KATALOG · MEHRERE NUTZUNGEN

Was steckt dahinter?

1 · Dokument erstellen

Die Kriterien geben Struktur und Mindestthemen vor. Regulatorische Pflicht und methodische Ergänzung bleiben getrennt.

Erstelle einen Entwurf auf Grundlage von DOC-POL-09. Übernimm die regulatorischen Pflichtinhalte und kennzeichne organisationsspezifische Entscheidungen.
2 · Dokument prüfen

Ein vorhandenes Dokument lässt sich gegen denselben Soll-Katalog prüfen.

Prüfe die hochgeladene Richtlinie gegen DOC-POL-09. Nenne je Kriterium Fundstelle und bewerte erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht gefunden.
3 · Produkt auswählen

Herstellerinformationen können gegen fachliche und regulatorische Fähigkeiten geprüft werden.

Prüfe die Herstellerinformationen des Ticketsystems gegen Incident Management. Bewerte nur nachgewiesene Funktionen als erfüllt.
4 · Themen kombinieren

Mehrere Kriterienkataloge ergeben einen anwendungsbezogenen Beschaffungskatalog.

Prüfe das Ticketsystem gemeinsam gegen Incident, Problem, Change, Asset Management und Logging.
5 · Dienstleister bewerten

Third Party, Incident, BCM, Informationssicherheit und Exit können für einen Dienstleister zusammengeführt werden.

Erstelle aus den passenden Katalogen eine Prüfliste für einen neuen IKT-Dienstleister und prüfe die bereitgestellten Unterlagen dagegen.
6 · Audit vorbereiten

Aus Kriterien und Fundstellen entsteht eine nachvollziehbare Nachvollziehbarkeit vom Recht bis zum Nachweis.

Erstelle eine Matrix aus Anforderung, Rechtsquelle, Dokument, Fundstelle, Nachweis, Bewertung und offener Lücke.
BEWERTUNGSLOGIK

Was bedeutet ein Ergebnis?

ERFÜLLTdurch die geprüfte Quelle eindeutig nachgewiesen
TEILWEISEgrundsätzlich vorhanden, aber nicht vollständig
NICHT NACHGEWIESENaus den geprüften Informationen nicht feststellbar
NICHT ERFÜLLTbelastbar festgestellt, dass das Kriterium nicht erfüllt wird
Wichtig: „Nicht nachgewiesen“ bedeutet nicht „nicht vorhanden“. Gerade bei Herstellerwebseiten darf aus fehlender Dokumentation nicht auf eine fehlende Produktfunktion geschlossen werden.
QUELLENLOGIK

Nicht möglichst viele Quellen – die passende Quelle

TypFunktionBeispiele
RegulatorikVerbindliche AnforderungDORA, RTS, ITS – mit Artikelangabe
AufsichtAufsichtliche KonkretisierungBaFin, ESA
MethodeBewährtes fachliches VorgehenITIL, COBIT
UmsetzungshilfePraktische Sicherheits- und OrganisationshilfeBSI 200-1 bis 200-4, IT-Grundschutz
Stand der TechnikTechnische KonkretisierungTeleTrusT bzw. die für das Thema passendere technische Quelle
Quellenprinzip: Eine Fachmethode wird niemals als DORA-Pflicht dargestellt. Der IT-Grundschutz wird gegengeprüft; sichtbar verlinkt wird möglichst die für den konkreten Aspekt originäre und stärkste Quelle.
BEISPIEL · TICKETSYSTEM

Mehrere Kataloge ergeben einen Beschaffungskatalog

Incident + Problem + Change + Asset + Logging kann zu einem gemeinsamen Soll für ein neues Ticketsystem kombiniert werden: Incident erfassen, Auswirkungen bewerten, Eskalationen dokumentieren, Assets und Owner zuordnen, Changes verknüpfen und einen nachvollziehbaren Audit Trail bereitstellen.

GRENZE

Was die Erstellungshilfe nicht ist

Sie ist kein fertiger Mustertext und ersetzt weder die organisationsbezogene Ausgestaltung noch den Nachweis der tatsächlichen Umsetzung. Sie zeigt, was berücksichtigt werden sollte, warum ein Punkt enthalten ist und welche Quelle bei der Ausgestaltung helfen kann.

BSI-GEGENCHECK

Grundschutz immer prüfen – aber nicht automatisch anzeigen

BSI 200-1 bis 200-4 und das IT-Grundschutz-Kompendium werden bei passenden Themen gegengeprüft. Ist eine andere Quelle für den konkreten Aspekt fachlich originärer – etwa ITIL für Change Enablement oder Incident Management – wird diese bevorzugt. Das BSI bleibt sichtbar, wenn es einen zusätzlichen Sicherheits-, BCM- oder Umsetzungsaspekt liefert.

KOMBINIEREN

Beispiele für zusammengesetzte Prüfungen

VorhabenKataloge kombinieren
TicketsystemIncident + Problem + Change + Asset + Logging
Backup-LösungBackup & Recovery + BCM + Asset + Logging + Resilienztests
IKT-DienstleisterThird Party + Incident + BCM + Exit + Informationssicherheit
IAM/PAM-LösungIdentitäten + privilegierte Rechte + Logging + Asset + Third Party
NEUE BSI-SICHT

Grundschutz++ gegenprüfen

Bei geeigneten Kriterien wird der neue BSI-Grundschutz++ als zusätzliche Umsetzungssicht herangezogen. Die konkrete GS++-Praktik wird genannt; DORA bleibt die regulatorische Basis.

So nutzen wir Grundschutz++ →
PRODUKTPRÜFUNG + BSI

Grundschutz++ bei der Produktprüfung

Wird ein Produkt gegen einen Kriterienkatalog geprüft, kann die BSI-Sicht als zusätzlicher Sicherheitsgegencheck zugeschaltet werden. Das ändert die Bewertungslogik nicht: Eine auf der Herstellerseite nicht beschriebene GS++-Fähigkeit ist „nicht nachgewiesen“ und nicht automatisch „nicht erfüllt“.

Prüfe die Herstellerinformationen gegen die ausgewählten DORA-Kriterien. Führe anschließend einen zusätzlichen Gegencheck gegen die zugeordneten Grundschutz++-Praktiken durch. Trenne regulatorische Lücken, BSI-Umsetzungshinweise und lediglich nicht nachgewiesene Produktfähigkeiten.