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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Strategie – Das IKT-Drittparteienrisiko

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Strategie – Das IKT-Drittparteienrisiko“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT

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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Strategie – Das IKT-Drittparteienrisiko REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · DORA Art. 28(1) REGULATORIK · DORA Art. 28(2) UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-1 – ISMS - REGULATORIK · DORA Art. 28(1) REGULATORIK · DORA Art. 28(2) UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement ZU PRÜFEN: - 01 Governance: Für „Governance“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 02 Kritische/wichtige Funktionen: Für „Kritische/wichtige Funktionen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 03 Risikotoleranz und Auswahlprinzipien: Für „Risikotoleranz und Auswahlprinzipien“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 04 Überwachung: Für „Überwachung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 05 Konzentrationsrisiken: Abhängigkeiten und Konzentrationen müssen identifiziert, hinsichtlich Ausfall- und Substitutionsrisiko bewertet und in Entscheidungen sowie Exit-Überlegungen berücksichtigt werden. - 06 Exit/Transition: Auslöser, Alternativen, Datenrückgabe bzw. Migration, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und kontrollierte Transition müssen so geplant sein, dass die Dienstleistung ohne unangemessene Betriebsunterbrechung beendet oder übertragen werden kann. - 07 regelmäßige Überprüfung: Die Angemessenheit muss in festgelegten Intervallen und anlassbezogen überprüft werden; Ergebnis, Abweichungen und Folgemaßnahmen müssen dokumentiert sein. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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