Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Nachweis / Bericht – Business-Impact-Analyse – Ergebnisse
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT
Direkt kopieren und verwenden
KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Nachweis / Bericht – Business-Impact-Analyse – Ergebnisse
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 11(5) UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management
ZU PRÜFEN:
- 01 Geschäftsleistungen: Für „Geschäftsleistungen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 Auswirkungen über Zeit: Für „Auswirkungen über Zeit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 kritische/wichtige Funktionen: Für „kritische/wichtige Funktionen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 04 Abhängigkeiten: Für „Abhängigkeiten“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 05 RTO: Wiederanlauf- und Datenverlustziele müssen aus dem Geschäftsbedarf abgeleitet, dokumentiert und mit den technischen Wiederherstellungsfähigkeiten abgestimmt sein.
- 06 RPO: Wiederanlauf- und Datenverlustziele müssen aus dem Geschäftsbedarf abgeleitet, dokumentiert und mit den technischen Wiederherstellungsfähigkeiten abgestimmt sein.
- 07 fachliche Freigabe: Erforderliche Entscheidungen müssen vor der maßgeblichen Umsetzung durch festgelegte Rollen erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.