Regulatory›Erstellungshilfen›Prüf- und Arbeitsprompt
Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Nachweis / Bericht – Die Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Nachweis / Bericht – Die Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT

Direkt kopieren und verwenden

KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Nachweis / Bericht – Die Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · DORA Art. 6(5) REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 27 METHODE · ITIL 4 – Change Enablement UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement - REGULATORIK · DORA Art. 6(5) REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 27 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement ZU PRÜFEN: - 01 Änderungen: Für „Änderungen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 02 Feststellungen: Für „Feststellungen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 03 Verbesserungen: Für „Verbesserungen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 04 Maßnahmen: Feststellungen müssen bewertet, priorisiert, Verantwortlichen und Fristen zugeordnet, nachverfolgt und belastbar abgeschlossen bzw. validiert werden. - 05 Genehmigung: Erforderliche Entscheidungen müssen vor der maßgeblichen Umsetzung durch festgelegte Rollen erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
← Zurück zu Nachweis / Bericht – Die Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens