Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Verfahren – Due-Diligence- und Risikobewertung vor Beauftragung für IKT-Drittdienstleister
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Verfahren – Due-Diligence- und Risikobewertung vor Beauftragung für IKT-Drittdienstleister
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 28(4) REGULATORIK · DORA Art. 28 REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 5 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement
- REGULATORIK · DORA Art. 28(4) REGULATORIK · DORA Art. 28 REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 5 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-1 – ISMS
ZU PRÜFEN:
- 01 Kritikalität: Für „Kritikalität“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 Due Diligence: Vor Beauftragung muss die Eignung und Risikolage des IKT-Drittdienstleisters anhand definierter Kriterien geprüft und die Entscheidung dokumentiert werden.
- 03 Informationssicherheit: Für „Informationssicherheit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 04 Konzentration: Abhängigkeiten und Konzentrationen müssen identifiziert, hinsichtlich Ausfall- und Substitutionsrisiko bewertet und in Entscheidungen sowie Exit-Überlegungen berücksichtigt werden.
- 05 Interessenkonflikte: Für „Interessenkonflikte“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Freigabe: Erforderliche Entscheidungen müssen vor der maßgeblichen Umsetzung durch festgelegte Rollen erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.