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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Richtlinie – IKT-bezogene Personal- und Sicherheitsregelungen

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Richtlinie – IKT-bezogene Personal- und Sicherheitsregelungen“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – IKT-bezogene Personal- und Sicherheitsregelungen REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 19 ZU PRÜFEN: - 01 Rollen/Verantwortungen: Für „Rollen/Verantwortungen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 02 Security Awareness: Schulungs- und Awareness-Maßnahmen müssen risikoorientierte Zielgruppen, geeignete Inhalte, angemessene Frequenzen und nachvollziehbare Teilnahme- bzw. Wirksamkeitsnachweise vorsehen. - 03 Joiner/Mover/Leaver-Bezug: Identitäten und zugehörige Berechtigungen müssen über Eintritt, Rollenwechsel und Austritt nachvollziehbar gesteuert werden; Änderungen und Entzug müssen zeitnah ausgelöst, genehmigt und dokumentiert werden. - 04 Vertraulichkeit: Für „Vertraulichkeit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 05 Offboarding: Für „Offboarding“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 06 relevante Drittpersonen: Für „relevante Drittpersonen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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