Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Richtlinie – Vertragliche Vereinbarungen über kritische/wichtige IKT-Dienstleistungen
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Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – Vertragliche Vereinbarungen über kritische/wichtige IKT-Dienstleistungen
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 3–4 REGULATORIK · RTS 2024/1773
- REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 3–4 REGULATORIK · RTS 2024/1773 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement
ZU PRÜFEN:
- 01 Lifecycle: Für „Lifecycle“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 Ex-ante Risk: Für „Ex-ante Risk“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 Due Diligence: Vor Beauftragung muss die Eignung und Risikolage des IKT-Drittdienstleisters anhand definierter Kriterien geprüft und die Entscheidung dokumentiert werden.
- 04 Vertrag: Für „Vertrag“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 05 Monitoring: Für „Monitoring“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Audit: Für „Audit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 07 Exit: Auslöser, Alternativen, Datenrückgabe bzw. Migration, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und kontrollierte Transition müssen so geplant sein, dass die Dienstleistung ohne unangemessene Betriebsunterbrechung beendet oder übertragen werden kann.
- 08 Review: Für „Review“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.