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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Richtlinie – Vertragliche Vereinbarungen über kritische/wichtige IKT-Dienstleistungen

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Richtlinie – Vertragliche Vereinbarungen über kritische/wichtige IKT-Dienstleistungen“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT

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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – Vertragliche Vereinbarungen über kritische/wichtige IKT-Dienstleistungen REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 3–4 REGULATORIK · RTS 2024/1773 - REGULATORIK · RTS 2024/1773 Art. 3–4 REGULATORIK · RTS 2024/1773 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement ZU PRÜFEN: - 01 Lifecycle: Für „Lifecycle“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 02 Ex-ante Risk: Für „Ex-ante Risk“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 03 Due Diligence: Vor Beauftragung muss die Eignung und Risikolage des IKT-Drittdienstleisters anhand definierter Kriterien geprüft und die Entscheidung dokumentiert werden. - 04 Vertrag: Für „Vertrag“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 05 Monitoring: Für „Monitoring“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 06 Audit: Für „Audit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 07 Exit: Auslöser, Alternativen, Datenrückgabe bzw. Migration, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und kontrollierte Transition müssen so geplant sein, dass die Dienstleistung ohne unangemessene Betriebsunterbrechung beendet oder übertragen werden kann. - 08 Review: Für „Review“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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