Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Richtlinie – IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT
Direkt kopieren und verwenden
KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 11(1) REGULATORIK · DORA Art. 11(2) REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 24 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-1 – ISMS
- REGULATORIK · DORA Art. 11(1) REGULATORIK · DORA Art. 11(2) REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 24 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management
ZU PRÜFEN:
- 01 BC-Governance: Für „BC-Governance“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 kritische Funktionen: Für „kritische Funktionen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 Szenarien: Relevante IKT-Risiko- bzw. Störungsszenarien müssen systematisch identifiziert, bewertet und für Schutz-, Kontinuitäts- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen verwendet werden.
- 04 Aktivierung: Für „Aktivierung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 05 Recovery: Für „Recovery“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Kommunikation: Für „Kommunikation“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 07 Tests: Tests müssen Scope, Methode, Verantwortlichkeit, Ergebnis und festgestellte Abweichungen nachvollziehbar dokumentieren; relevante Findings müssen nachverfolgt werden.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.