Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Richtlinie – IKT-Änderungsmanagement
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – IKT-Änderungsmanagement
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 9(4)(e) METHODE · ITIL 4 – Change Enablement
- REGULATORIK · DORA Art. 9(4)(e) METHODE · ITIL 4 – Change Enablement UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-3 – Risikomanagement
ZU PRÜFEN:
- 01 Antrag: Änderungen müssen vor Umsetzung eindeutig erfasst, beschrieben und einem nachvollziehbaren Änderungsdatensatz zugeordnet werden.
- 02 Risiko: Für „Risiko“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 Test: Tests müssen Scope, Methode, Verantwortlichkeit, Ergebnis und festgestellte Abweichungen nachvollziehbar dokumentieren; relevante Findings müssen nachverfolgt werden.
- 04 Genehmigung: Erforderliche Entscheidungen müssen vor der maßgeblichen Umsetzung durch festgelegte Rollen erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- 05 Implementierung: Für „Implementierung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Notfalländerungen: Notfalländerungen müssen ein definiertes beschleunigtes Verfahren mit nachgelagerter Dokumentation, Prüfung und Genehmigung besitzen.
- 07 Verifikation: Für „Verifikation“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.