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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Richtlinie – Verschlüsselung und kryptographische Kontrollen

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Richtlinie – Verschlüsselung und kryptographische Kontrollen“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT

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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – Verschlüsselung und kryptographische Kontrollen REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · DORA Art. 9(4)(d) REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 6 STAND DER TECHNIK · TeleTrusT – Stand der Technik in der IT-Sicherheit ZU PRÜFEN: - 01 Klassifizierungsbezug: Kryptographische Verfahren und Einsatzregeln müssen am Schutzbedarf ausgerichtet, freigegeben und hinsichtlich Eignung bzw. Aktualität überprüft werden. - 02 erlaubte Verfahren: Kryptographische Verfahren und Einsatzregeln müssen am Schutzbedarf ausgerichtet, freigegeben und hinsichtlich Eignung bzw. Aktualität überprüft werden. - 03 Schlüssel: Kryptographische Schlüssel müssen über Erzeugung, Verteilung, Speicherung, Rotation, Widerruf, Wiederherstellung, Archivierung und Vernichtung kontrolliert werden. - 04 Schutzbedarf: Für „Schutzbedarf“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 05 Ausnahmen: Für „Ausnahmen“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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