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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Richtlinie – IKT-Assetmanagement

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Richtlinie – IKT-Assetmanagement“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT

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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Richtlinie – IKT-Assetmanagement REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · RTS 2024/1774 Art. 4 METHODE · ITIL 4 – IT Asset / Service Configuration Management ZU PRÜFEN: - 01 Assettypen: Informations- und IKT-Assets müssen eindeutig erfasst, einem Verantwortlichen zugeordnet, klassifiziert und mit relevanten Abhängigkeiten aktuell gehalten werden. - 02 Owner: Informations- und IKT-Assets müssen eindeutig erfasst, einem Verantwortlichen zugeordnet, klassifiziert und mit relevanten Abhängigkeiten aktuell gehalten werden. - 03 Lifecycle: Für „Lifecycle“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 04 Kritikalität: Für „Kritikalität“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 05 Abhängigkeiten: Für „Abhängigkeiten“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 06 RTO/RPO: Wiederanlauf- und Datenverlustziele müssen aus dem Geschäftsbedarf abgeleitet, dokumentiert und mit den technischen Wiederherstellungsfähigkeiten abgestimmt sein. - 07 Support-Ende: Für „Support-Ende“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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