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Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt

Plan / Programm – IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne

Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.

Wofür ist dieser Prompt?
Dieser Prompt unterstützt dabei, „Plan / Programm – IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne“ strukturiert zu bearbeiten und das Ergebnis nachvollziehbar anhand der im Prompt enthaltenen Kriterien einzuordnen.
Was muss ich bereitstellen?
Die für den Prüfgegenstand relevanten Dokumente, Nachweise und sonstigen Informationen, die tatsächlich bewertet werden sollen.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN

Für zusammengesetzte Prüfungen

Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.

PRÜFBAUSTEIN: Plan / Programm – IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS: - REGULATORIK · DORA Art. 11(2) REGULATORIK · DORA Art. 11(7)-(8) REGULATORIK · DORA Art. 12 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management ZU PRÜFEN: - 01 Aktivierung: Für „Aktivierung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 02 Recovery-Reihenfolge: Für „Recovery-Reihenfolge“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 03 RTO/RPO: Wiederanlauf- und Datenverlustziele müssen aus dem Geschäftsbedarf abgeleitet, dokumentiert und mit den technischen Wiederherstellungsfähigkeiten abgestimmt sein. - 04 Wiederherstellungsumgebung: Wiederherstellung muss mit festgelegter Reihenfolge, Verantwortlichkeiten und Zielwerten praktisch durchführbar und durch Tests belegbar sein. - 05 Verantwortlichkeiten: Für „Verantwortlichkeiten“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. - 06 Kommunikation: Für „Kommunikation“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind. Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.
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