Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Plan / Programm – IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
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KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Plan / Programm – IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 11(2) REGULATORIK · DORA Art. 11(7)-(8) REGULATORIK · DORA Art. 12 UMSETZUNGSHILFE · BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management
ZU PRÜFEN:
- 01 Aktivierung: Für „Aktivierung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 Recovery-Reihenfolge: Für „Recovery-Reihenfolge“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 RTO/RPO: Wiederanlauf- und Datenverlustziele müssen aus dem Geschäftsbedarf abgeleitet, dokumentiert und mit den technischen Wiederherstellungsfähigkeiten abgestimmt sein.
- 04 Wiederherstellungsumgebung: Wiederherstellung muss mit festgelegter Reihenfolge, Verantwortlichkeiten und Zielwerten praktisch durchführbar und durch Tests belegbar sein.
- 05 Verantwortlichkeiten: Für „Verantwortlichkeiten“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Kommunikation: Für „Kommunikation“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.