Ebene 3 · Evidence · Prüf- und Arbeitsprompt
Vertragsstandard – Vertragsstandard für IKT-Dienstleistungen
Eigenständig nutzbarer Prompt. Für die Verwendung ist kein Zugriff auf das ISMS-Framework und keine Framework-ZIP erforderlich.
Erweiterbar: Dieser Prompt enthält eine eigenständig nutzbare Ausgangsbasis. Für vertiefende Prüfungen kann er um weitere Anforderungen, Quellen, organisationsspezifische Vorgaben oder zusätzliche Prüffragen ergänzt und mit anderen Prüfbausteinen kombiniert werden.
VOLLSTÄNDIGER PROMPT
Direkt kopieren und verwenden
KOMBINIERBARER PRÜFBAUSTEIN
Für zusammengesetzte Prüfungen
Dieser Block kann mit Prüfbausteinen anderer Themen in einem Editor zusammengeführt werden.
PRÜFBAUSTEIN: Vertragsstandard – Vertragsstandard für IKT-Dienstleistungen
REGULATORISCHE AUSGANGSBASIS:
- REGULATORIK · DORA Art. 28 REGULATORIK · DORA Art. 30(2) REGULATORIK · DORA Art. 30(3)
- REGULATORIK · DORA Art. 28 REGULATORIK · DORA Art. 30(2) REGULATORIK · DORA Art. 30(3) METHODE · ITIL 4 – Incident Management
ZU PRÜFEN:
- 01 Leistungsbeschreibung: Für „Leistungsbeschreibung“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 02 Standorte: Für „Standorte“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 03 Datenzugriff/-rückgabe: Zugriff, Rückgabe, Übertragung und erforderlichenfalls Löschung von Daten müssen für Vertragsende, Störung und Anbieterwechsel eindeutig geregelt sein.
- 04 Incident-Support: Vorfälle müssen nachvollziehbar erkannt, klassifiziert, eskaliert, dokumentiert und – soweit meldepflichtig – innerhalb der einschlägigen regulatorischen Abläufe gemeldet und abgeschlossen werden.
- 05 Zusammenarbeit: Für „Zusammenarbeit“ müssen Zweck und erwartetes Ergebnis, Auslöser bzw. Anwendungsfälle, zuständige Rollen, wesentliche Entscheidungsschritte und die erforderliche Dokumentation so festgelegt sein, dass Durchführung und Ergebnis für eine unabhängige Prüfung nachvollziehbar sind.
- 06 Beendigung: Auslöser, Alternativen, Datenrückgabe bzw. Migration, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und kontrollierte Transition müssen so geplant sein, dass die Dienstleistung ohne unangemessene Betriebsunterbrechung beendet oder übertragen werden kann.
Bewertung: erfüllt | teilweise erfüllt | nicht nachgewiesen | nicht erfüllt | nicht anwendbar.