Verfahren – Change-Management-Verfahren
Operative Durchführung der regulatorisch geforderten Steuerung.
Warum steht das hier?
Die regulatorischen Quellen sind verbindliche Ausgangspunkte. Methoden und technische Hilfen darunter sind davon getrennt und keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Inhaltsverzeichnis mit Prüflogik
Grundschutz++ als ergänzende BSI-Sicht
Die folgende Zuordnung ist keine zusätzliche DORA-Pflicht. Sie zeigt, welche Praktiken des neuen Grundschutz++ für dieses Dokument fachlich besonders relevant sind.
Als Prüfprompt verwenden
Vom Inhaltsverzeichnis zum prüfbaren Kriterium
Die folgenden Prüfkriterien sind Evidence-Ableitungen. Sie helfen bei Dokument-, Produkt- und Dienstleisterprüfungen, sind aber keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Change Request
Für „Change Request“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Risiko
Für „Risiko“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Test
Für „Test“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Freigabe
Für „Freigabe“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Umsetzung
Für „Umsetzung“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Verifikation
Für „Verifikation“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Emergency Change
Für „Emergency Change“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.