Richtlinie – Datensicherung und Wiederherstellung
Verbindliche organisatorische Steuerung des jeweiligen DORA-Themas.
Warum steht das hier?
Die regulatorischen Quellen sind verbindliche Ausgangspunkte. Methoden und technische Hilfen darunter sind davon getrennt und keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Inhaltsverzeichnis mit Prüflogik
Grundschutz++ als ergänzende BSI-Sicht
Die folgende Zuordnung ist keine zusätzliche DORA-Pflicht. Sie zeigt, welche Praktiken des neuen Grundschutz++ für dieses Dokument fachlich besonders relevant sind.
Methodischer Gegencheck:
Als Prüfprompt verwenden
Vom Inhaltsverzeichnis zum prüfbaren Kriterium
Die folgenden Prüfkriterien sind Evidence-Ableitungen. Sie helfen bei Dokument-, Produkt- und Dienstleisterprüfungen, sind aber keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Backup-Umfang
Für „Backup-Umfang“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Frequenz
Für „Frequenz“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Schutz
Für „Schutz“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Restore
Für „Restore“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Wiederherstellungsreihenfolge
Für „Wiederherstellungsreihenfolge“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Tests
Für „Tests“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.