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DOC-POL-02 · Erstellungshilfe

Richtlinie – Das IKT-Risikomanagement

Verbindliche organisatorische Steuerung des jeweiligen DORA-Themas.

REGULATORISCHE BASIS

Warum steht das hier?

Die regulatorischen Quellen sind verbindliche Ausgangspunkte. Methoden und technische Hilfen darunter sind davon getrennt und keine zusätzlichen DORA-Pflichten.

KRITERIENKATALOG

Inhaltsverzeichnis mit Prüflogik

Jede Zeile kann zugleich als Kapitelvorschlag und als Prüfkriterium verwendet werden. Artikelangaben werden nur aus der verifizierten Mastermatrix übernommen; methodische Quellen sind als solche gekennzeichnet.
Rechtsquellen in den Kriterien stammen aus der verifizierten DORA-Mastermatrix. Wo eine Quelle mehrere Kapitel trägt, wird sie bewusst nicht künstlich auf einen einzelnen Absatz heruntergebrochen.
BSI-GEGENCHECK

Grundschutz++ als ergänzende BSI-Sicht

Die folgende Zuordnung ist keine zusätzliche DORA-Pflicht. Sie zeigt, welche Praktiken des neuen Grundschutz++ für dieses Dokument fachlich besonders relevant sind.

Methodischer Gegencheck:

Quellenregel: Die BSI-Sicht wird gegengeprüft. Sichtbar bleibt sie nur als zusätzliche Umsetzungshilfe oder Sicherheitskonkretisierung. Für die Fachmethode bleibt eine originärere Quelle – z. B. ITIL für Incident oder Change – vorrangig.
DIREKT NUTZBAR

Als Prüfprompt verwenden

Prüfe das bereitgestellte Dokument oder Produkt gegen den Kriterienkatalog DOC-POL-02. Nenne je Kriterium Fundstelle bzw. Nachweis und bewerte: erfüllt, teilweise erfüllt, nicht nachgewiesen oder nicht erfüllt. Trenne regulatorische Lücken klar von methodischen Verbesserungsvorschlägen.
PRÜFLOGIK

Vom Inhaltsverzeichnis zum prüfbaren Kriterium

Die folgenden Prüfkriterien sind Evidence-Ableitungen. Sie helfen bei Dokument-, Produkt- und Dienstleisterprüfungen, sind aber keine zusätzlichen DORA-Pflichten.

01

Risikomethodik

Für „Risikomethodik“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
02

Risikoszenarien

Für „Risikoszenarien“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
03

Bewertung

Für „Bewertung“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
04

Behandlung

Für „Behandlung“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
05

Reporting

Für „Reporting“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Freigegebene Dokumentation plus nachvollziehbarer operativer Nachweis der tatsächlichen Anwendung.
06

Review

Für „Review“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.

Möglicher Nachweis: Test-/Prüfplan, Durchführung, Ergebnis, Findings, Maßnahmen und Nachverfolgung.