Plan / Programm – Kommunikationsstrategie und Krisenkommunikationspläne
Interne/externe Kommunikation bei IKT-Vorfällen.
Warum steht das hier?
Die regulatorischen Quellen sind verbindliche Ausgangspunkte. Methoden und technische Hilfen darunter sind davon getrennt und keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Inhaltsverzeichnis mit Prüflogik
Öffentlichkeit/Medien
Grundschutz++ als ergänzende BSI-Sicht
Die folgende Zuordnung ist keine zusätzliche DORA-Pflicht. Sie zeigt, welche Praktiken des neuen Grundschutz++ für dieses Dokument fachlich besonders relevant sind.
Als Prüfprompt verwenden
Vom Inhaltsverzeichnis zum prüfbaren Kriterium
Die folgenden Prüfkriterien sind Evidence-Ableitungen. Sie helfen bei Dokument-, Produkt- und Dienstleisterprüfungen, sind aber keine zusätzlichen DORA-Pflichten.
Rollen
Für „Rollen“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Zielgruppen
Für „Zielgruppen“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Kanäle
Für „Kanäle“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Eskalation
Für „Eskalation“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Öffentlichkeit/Medien
Für „Öffentlichkeit/Medien“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.
Übungen
Für „Übungen“ sind konkrete Vorgaben, Zuständigkeiten und die tatsächliche Anwendung nachvollziehbar. Geeignete Nachweise zeigen, wie der Aspekt umgesetzt und – soweit erforderlich – überprüft oder aktualisiert wird.