DSGVO
Vom Grundprinzip zur prüfbaren Umsetzung: verständlich beginnen, Rechtsgrundlage sichtbar halten und erst danach Dokumente, Verfahren und Nachweise ableiten.
Die sieben Grundsätze als Prüffrage
Dokumente, Verfahren und Nachweise
Datenschutz-Governance & Verantwortlichkeiten
Art. 5(2), 24, 37–39
Verantwortung, DSB-Einbindung, Rechenschaft und interne Zuständigkeiten.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Art. 30
Verarbeitungen, Zwecke, Daten-/Betroffenenkategorien, Empfänger, Transfers, Löschfristen und TOM.
Rechtsgrundlagen- und Zweckprüfung
Art. 5, 6, 9
Zweck, Rechtsgrundlage, besondere Kategorien und dokumentierte Abwägungen.
Informations- und Transparenzverfahren
Art. 12–14
Informationspflichten verständlich, vollständig und fristgerecht erfüllen.
Betroffenenrechte-Verfahren
Art. 15–22
Anträge identifizieren, prüfen, fristgerecht bearbeiten und Entscheidungen dokumentieren.
Privacy by Design / Default
Art. 25
Datenschutzanforderungen bereits in Gestaltung und Voreinstellungen berücksichtigen.
Auftragsverarbeitung
Art. 28–29
Auswahl, Vertrag, Weisungsbindung, Unterauftragsverarbeiter und Kontrolle.
Sicherheit der Verarbeitung / TOM
Art. 32
Risikoadäquate technische und organisatorische Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung.
Datenschutzverletzungen
Art. 33–34
Bewertung, Dokumentation, Meldung an Aufsicht und ggf. Benachrichtigung Betroffener.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 35–36
Hohes Risiko erkennen, Folgen bewerten, Maßnahmen und ggf. Konsultation dokumentieren.
Löschung & Speicherbegrenzung
Art. 5(1)(e), 17
Aufbewahrungszwecke und -fristen festlegen und Löschung nachweisbar steuern.
Drittlandtransfers
Art. 44–49
Transfergrundlage, Garantien und ergänzende Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.
Melde-/Kommunikationsschnittstelle Security ↔ Datenschutz
Art. 32–34
Security-Vorfälle mit möglichem Personenbezug früh an Datenschutz eskalieren.
Nachweis- und Reviewplan Datenschutz
Art. 5(2), 24, 32
Rechenschaftspflicht durch regelmäßige Überprüfung und belastbare Nachweise unterstützen.