Anforderungen · DORA · Pensionskassenprofil
Ebene 2 · Regulatory · Anwendbarkeit
DORA – Pensionskassenprofil
Welche DORA-Pflichten für eine deutsche Pensionskasse/EbAV gelten, wird zuerst über Anwendungsbereich und Größenmerkmale bestimmt.
Arbeitsprofil: Die DORA-Vertiefung wird ab jetzt aus Sicht einer deutschen Pensionskasse/EbAV aufgebaut. Allgemeine DORA-Anforderungen bleiben vollständig sichtbar; Gewichtung und Umsetzung orientieren sich an der tatsächlichen Relevanz für diesen Unternehmenstyp.
Feststehende Einordnung der Pensionskasse
VERIFIZIERT · DORA ART. 2
EbAV sind grundsätzlich erfasst
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP/EbAV) gehören zu den von DORA erfassten Finanzunternehmen. IORP ist die englische, EbAV die deutsche Bezeichnung.
VERIFIZIERT · AUSNAHME
Bis 15 Mitglieder: DORA nicht anwendbar
EbAV, deren Altersversorgungssysteme zusammen nicht mehr als 15 Mitglieder haben, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
VERIFIZIERT · ART. 16
Kleine EbAV: vereinfachter RMF (Risikomanagementrahmen)
Art. 16 erfasst u. a. kleine EbAV im Sinne von Art. 3 Nr. 53 DORA – insgesamt weniger als 100 Mitglieder. Diese spezielle Schwelle ist von der Microenterprise-Definition zu unterscheiden.
VERIFIZIERT · DRITTPARTEIEN
Art. 28–30 bleiben relevant
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass es für das IKT-Drittparteienrisikomanagement keine vergleichbare Art.-16-Ausnahme gibt.
Geklärte Anwendbarkeit für die weitere Ausarbeitung
| Prüfpunkt | Status im Regulatory | Folge |
|---|---|---|
| Regulärer IKT-Risikomanagementrahmen Art. 5–15 | ANWENDBAR | Für die weitere DORA-Ausarbeitung maßgeblicher Pfad. |
| Vereinfachter RMF Art. 16 | NICHT ANWENDBAR | Spezielle Art.-16-Schwelle für kleine EbAV (<100 Mitglieder) deutlich überschritten. |
| Kleinstunternehmen / Microenterprise | NICHT ANWENDBAR | Schwellenwerte deutlich überschritten; keine entsprechenden Erleichterungen. |
| TLPT (Threat-Led Penetration Testing) Art. 26–27 / RTS 2025/1190 | BEDINGT | Operative TLPT-Pflicht nur bei Identifizierung/Benachrichtigung durch die zuständige TLPT-Behörde; reguläre Art.-24/25-Tests bleiben anwendbar. |
| Jahresaggregation Kosten/Verluste | ANWENDBAR | Im Incident-Nachbereitungsprozess erfassen und jährlich aggregierbar halten. |