Anforderungen · DORA · Kosten & Verluste
Ebene 2/3 · Incident-Nachbereitung
DORA – Kosten & Verluste aus IKT-Vorfällen
Das Thema bleibt regulatorisch vollständig erfasst, wird aber kompakt in die vorhandene Vorfall- und Finanzdatenlogik integriert.
Einordnung: Dieses Thema bleibt vollständig erfasst, wird für die Pensionskassen-Perspektive aber als Unterpunkt der Vorfallnachbereitung geführt – nicht als eigene große DORA-Säule.
So wird die Pflicht praktisch verankert
VERIFIZIERT
Was verlangt DORA?
Art. 11(10)/(11) und die gemeinsamen Leitlinien betreffen die Ermittlung aggregierter jährlicher Kosten und Verluste aus schwerwiegenden IKT-Vorfällen. Finanzunternehmen außer Microenterprises berichten diese Werte der zuständigen Behörde auf deren Verlangen.
VORSCHLAG
Wie integrieren wir das?
Keine eigene Parallelwelt: Vorfallmanagement, Rechnungswesen/Controlling und bestehende Risikoberichterstattung werden als mögliche Datenquellen und Integrationspunkte geprüft.
Für das Arbeitsprofil geklärt: Die Pensionskasse ist kein Microenterprise. Die Pflicht aus Art. 11(10), die jährlichen aggregierten Kosten und Verluste belastbar schätzen zu können und sie auf Verlangen der zuständigen Behörde zu berichten, ist daher anwendbar.